Ablagerung von Grünschnitt entlang öffentlicher Gewässer
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen,
dass Ablagerungen von Grünschnitt (z. B.: Rasenschnittgut) entlang
der öffentlichen Gewässer (im Ufer-/Böschungsbereich) nicht
geduldet werden können.
Etwaige Mehrfkosten für die Gemeinde im Zusammenhang
mit unzulässigen Ablagerungen werden dem Verursacher in Rechnung
gestellt.
Wir bitten dringend um Beachtung.
Thurn
Bauamtsleiter
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