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Ablagerung von Grünschnitt entlang öffentlicher Gewässer

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Ablagerungen von Grünschnett (z.B. Rasenschnittgut) entlang der öffentlichen Gewässer (im Ufer-/Böschungsbereich) nicht geduldet werden können.

Diese Ablagerungen stellen aus Sicht der Gemeinde als Träger der Gewässerunterhaltungspflicht ein beträchtliches Gefahrenpotential im Hochwasserfall dar. Bei entsprechendem Wasserstand besteht die Gefahr, dass diese Materialien mitgespült werden und dabei den Querschnitt des Gewässers stellenweise so verengen, dass ein ordnungsgemäßer Wasserabfluss nicht mehr gewährleistet ist.

Etwaige Mehrkosten für die Gemeinde im Zusammenhang mit unzulässigen Ablagerunen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Wir bitten dringend um Beachtung.

Thurn
Bauamtsleiter

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Archiv 2007

 

aktualisiert am 13.02.2008 /OA

 
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