Ablagerung von Grünschnitt entlang öffentlicher Gewässer
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen,
dass Ablagerungen von Grünschnett (z.B. Rasenschnittgut) entlang
der öffentlichen Gewässer (im Ufer-/Böschungsbereich) nicht
geduldet werden können.
Diese Ablagerungen stellen aus Sicht der Gemeinde als
Träger der Gewässerunterhaltungspflicht ein beträchtliches
Gefahrenpotential im Hochwasserfall dar. Bei entsprechendem Wasserstand
besteht die Gefahr, dass diese Materialien mitgespült werden und
dabei den Querschnitt des Gewässers stellenweise so verengen, dass
ein ordnungsgemäßer Wasserabfluss nicht mehr gewährleistet
ist.
Etwaige Mehrkosten für die Gemeinde im Zusammenhang
mit unzulässigen Ablagerunen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Wir bitten dringend um Beachtung.
Thurn
Bauamtsleiter
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