Hundehaltung
Wir machen darauf aufmerksam, dass Hunde innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile an der Leine zu führen sind. Sie dürfen nicht
ohne Aufsicht umherlaufen.
Außerdem weisen wir alle Hundehalter darauf hin, dass Hunde die
zu unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen
Tieren neigen, gefährliche Hunde im Sinne der Polizeiverordnung über
das Halten von gefährlichen Hunden sind. Für gefährliche
Hunde kann ein Leinen- und Maulkorbzwang angeordnet werden.
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass
sein Hund niemanden gefährdet oder behindert und seine Notdurft nicht
auf öffentlichen Verkehrsflächen, in Grün- und Erholungsanlagen,
Spielplätzen, in fremden Vorgärten oder auf landwirtschaftlich
genutzten Grünflächen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot
ist unverzüglich zu beseitigen (§ 12 Polizeiliche
Umweltschutzverordnung). Zur Entsorgung des Hundekots stehen Ihnen die
kostenlosen Robidog-Tüten an folgenden Standorten
Steinen: Kirchstraße, Brücke zum Steinenbachweg
Steinen:
Steinenbachweg, Brücke zum Bolzplatz
Steinen:
Steinenbachweg, Brücke Schloß-/Gerhart-Hauptmann-Straße
Steinen:
Im Steinbrunnen, Ende der befestigten Straße
Steinen:
Jahnstraße, Ende der befestigten Straße
Steinen:
Wolfischbühl
Hägelberg:
Parkplatz zur Schönen Aussicht
Hägelberg:
Straße zum Friedhof
Höllstein:
Friedrichstraße, gegenüber Friedhof
Hüsingen:
Kreuzung Feldweg, Rinnbergweg
Hüsingen:
Parkplatz Metzgerboden (Richtung Adelhausen)
zur Verfügung. Sie dürfen auch gerne einige Tüten auf
Vorrat mitnehmen.
Bei Zuwiderhandlungen wird gegen die betreffenden Hundehalter ein Ordnungswidrigkeitsverfahren
eingeleitet.
Diese Regelungen gelten auch für die Ortsteile von Steinen!
Ordnungsamt-
Wehrer
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