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Hundehaltung

Wir machen darauf aufmerksam, dass Hunde innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile an der Leine zu führen sind. Sie dürfen nicht ohne Aufsicht umherlaufen.

Außerdem weisen wir alle Hundehalter darauf hin, dass Hunde die zu unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen, gefährliche Hunde im Sinne der Polizeiverordnung über das Halten von gefährlichen Hunden sind. Für gefährliche Hunde kann ein Leinen- und Maulkorbzwang angeordnet werden.

Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass sein Hund niemanden gefährdet oder behindert und seine Notdurft nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen, in Grün- und Erholungsanlagen, Spielplätzen, in fremden Vorgärten oder auf landwirtschaftlich genutzten Grünflächen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen (§ 12 Polizeiliche Umweltschutzverordnung). Zur Entsorgung des Hundekots stehen Ihnen die kostenlosen Robidog-Tüten an folgenden Standorten

Steinen: Kirchstraße, Brücke zum Steinenbachweg
 Steinen: Steinenbachweg, Brücke zum Bolzplatz
 Steinen: Steinenbachweg, Brücke Schloß-/Gerhart-Hauptmann-Straße
 Steinen: Im Steinbrunnen, Ende der befestigten Straße
 Steinen: Jahnstraße, Ende der befestigten Straße
 Steinen: Wolfischbühl
 Hägelberg: Parkplatz zur „Schönen Aussicht“
 Hägelberg: Straße zum Friedhof
 Höllstein: Friedrichstraße, gegenüber Friedhof
 Hüsingen: Kreuzung Feldweg, Rinnbergweg
 Hüsingen: Parkplatz Metzgerboden (Richtung Adelhausen)

zur Verfügung. Sie dürfen auch gerne einige Tüten auf „Vorrat“ mitnehmen.

Bei Zuwiderhandlungen wird gegen die betreffenden Hundehalter ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Diese Regelungen gelten auch für die Ortsteile von Steinen!

Ordnungsamt-
Wehrer

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Archiv 2007

 

aktualisiert am 31.07.2007 /OA

 
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