Landesfamilienpass 2007
Das von der Landesregierung beschlossene Programm zur Förderung
der Familie wird auch in diesem Jahr fortgesetzt. Es soll den nachstehend
aufgeführten Personenkreisen, die ihren ständigen Wohnsitz in
Baden-Württemberg haben, weiterhin die Möglichkeit geben, die
landeseigenen Einrichtungen (Zoos, Schlösser, Museen, Schloss- und
Schaugärten) jährlich unentgeltlich oder zu einem ermäßigten
Eintrittspreis zu besuchen.
| Personenkreis: |
| 1. |
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern |
| 2. |
Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten
Kind in häuslicher Gemeinschaft leben (Alleinerziehende) |
| 3. |
Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind
(mindestens 50 %). |
Ab sofort können die Gutscheine für das Jahr 2007 bei uns
abgeholt bzw. Neuanträge gestellt werden.
Die Wilhelma in Stuttgart und das Blühende Barock in Ludwigsburg
berechtigen zu einem ermäßigten Eintritt. Das Schloss Heidelberg,
das Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim und das Landesmuseum für
Technik und Arbeit in Mannheim stehen den berechtigten Familien wie die
Staatlichen Museen mit den besonders gekennzeichneten Gutscheinen wie
bisher einmal im Jahr kostenlos offen. Die anderen Schlösser, Gärten
und Außenstellen können auch mehrfach im Jahr besucht werden.
Es ist bei jedem Besuch ein Gutschein einzulösen.
Eine Gewähr für die Richtigkeit der in der Broschüre aufgeführten
Öffnungszeiten der Einrichtungen kann jedoch nicht übernommen
werden.
Weitere Auskünfte sind hier zu erfragen (Tel.: 9100-33).
Sozialamt
Ochs
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