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Ablagerung von Grünschnitt entlang öffentlicher Gewässer

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Ablagerungen von Grünschnitt (z. B.: Rasenschnittgut) entlang der öffentlichen Gewässer (im Ufer-/Böschungsbereich) nicht geduldet werden können.

Etwaige Mehrfkosten für die Gemeinde im Zusammenhang mit unzulässigen Ablagerungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Wir bitten dringend um Beachtung.

Thurn
Bauamtsleiter

 

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Archiv 2007

 

aktualisiert am 12.09.2007 /OA

 
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