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Ablagerung von Grünschnitt entlang öffentlicher GewässerAus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Ablagerungen von Grünschnitt (z. B.: Rasenschnittgut) entlang der öffentlichen Gewässer (im Ufer-/Böschungsbereich) nicht geduldet werden können. Etwaige Mehrfkosten für die Gemeinde im Zusammenhang mit unzulässigen Ablagerungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Wir bitten dringend um Beachtung. Thurn
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aktualisiert am 12.09.2007 /OA |
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