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Landesfamilienpass 2007

Das von der Landesregierung beschlossene „Programm zur Förderung der Familie“ wird auch in diesem Jahr fortgesetzt. Es soll den nachstehend aufgeführten Personenkreisen, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, weiterhin die Möglichkeit geben, die landeseigenen Einrichtungen (Zoos, Schlösser, Museen, Schloss- und Schaugärten) jährlich unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Eintrittspreis zu besuchen.

Personenkreis:
1. Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern
2. Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben (Alleinerziehende)
3. Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind (mindestens 50 %).

Ab sofort können die Gutscheine für das Jahr 2007 bei uns abgeholt bzw. Neuanträge gestellt werden.

Die Wilhelma in Stuttgart und das Blühende Barock in Ludwigsburg berechtigen zu einem ermäßigten Eintritt. Das Schloss Heidelberg, das Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim und das Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim stehen den berechtigten Familien wie die Staatlichen Museen mit den besonders gekennzeichneten Gutscheinen wie bisher einmal im Jahr kostenlos offen. Die anderen Schlösser, Gärten und Außenstellen können auch mehrfach im Jahr besucht werden. Es ist bei jedem Besuch ein Gutschein einzulösen.

Eine Gewähr für die Richtigkeit der in der Broschüre aufgeführten Öffnungszeiten der Einrichtungen kann jedoch nicht übernommen werden.

Weitere Auskünfte sind hier zu erfragen (Tel.: 9100-33).

Sozialamt
Ochs

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Archiv 2007

 

aktualisiert am 15.02.2007 /OA

 
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