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Sport und Spiel auf Straßen

Aus aktuellem Anlass machen wir darauf aufmerksam, dass nach § 31 der Straßenverkehrs-Ordnung Sport und Spiele auf der Fahrbahn und den Seitenstreifen grundsätzlich verboten sind. Dies gilt selbstverständlich auch für Straßen in einem 30 km/h-Bereich.

Wir bitten insbesondere die Eltern dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder nicht auf Straßen spielen oder Sport treiben. Das Spielen oder Sport treiben auf Straßen stellt sowohl für die Spielenden/Sporttreibenden, als auch für Verkehrsteilnehmer eine ernstzunehmende Gefahr dar.

Für Spiel und Sport stehen in der Gemeinde Steinen Bolz- und Sportplätze zur Verfügung.

Ordnungsamt
Wehrer

INFORMATIONEN
» Ordnungsamt
» Herr Wehrer
Eisenbahnstraße 31
79585 Steinen

Telefon: 07627 9100-38
Telefax: 07627 9100-29
» gemeinde@steinen.de

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aktualisiert am 14.02.2008 /OA

 
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