Haushaltsbefragung (Mikrozensus)
Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes Stuttgart werden ab Januar
2008 wieder amtliche Haushaltsbefragungen durchgeführt.
Der Mikrozensus ist eine Haushaltsbefragung der amtlichen
Statistik. Sie wird bei einem Prozent aller Haushalte durchgeführt.
Die Erhebung dient dazu, wichtige Daten über die wirtschaftliche
und soziale Entwicklung, die Bevölkerungsstruktur und den Arbeitsmarkt
zu gewinnen.
Dabei werden durch ein mathematisches Zufallsverfahren
Gebäude bzw. Gebäudeteile ausgewählt. Die Haushalte, die
in diesen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen wohnen, werden bis zu
4 Jahre hintereinander im Rahmen des Mikrozensus befragt.
Das Mikrozensusgesetz schreibt - bis auf die im Folgenden
aufgeführten Ausnahmen - die Auskunftspflicht für Volljährige
(sowie Minderjährige), die einen eigenen Haushalt führen vor.
Dies gilt auch für die Frage nach Vor- und Familiennamen
des Wohnungsinhabers, wenn diese nicht von ihm selbst beantwortet wird.
Darüber hinaus sind Sie auch zur Auskunft für minderjährige
oder behinderte Mitglieder Ihres Haushaltes verpflichtet. Ihre Auskunftspflicht
für Dritte erstreckt sich auf die Ihnen bekannten Sachverhalte. Sie
entfällt, wenn die Auskünfte für das minderjährige
oder behinderte Haushaltsmitglied durch eine Vertrauensperson erteilt
werden.
Gefragt wird nach
- Angaben zur Person (Geschlecht, Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit)
- Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitssuche,
- Schule, Studium,
- Aus- und Weiterbildung,
- Lebensunterhalt,
- Altersvorsorge,
- Wohnsitz und Erwerbsbeteiligung ein Jahr vor der Erhebung.
Die Angaben über Wohn- und Lebensgemeinschaften,
die Fragen an die ausländischen Personen im Haushalt zu im Ausland
lebenden Kindern, Ehepartnern oder Eltern, Auskünfte zum Wohnsitz
und zur Erwerbsbeteiligung ein Jahr vor der Erhebung, Bestehen und Höhe
einer Lebensversicherung, Fragen zur Gesundheit sowie zum Teil Fragen
zur gegenwärtigen (Haupt-)Erwerbstätigkeit und Angabe zur Telekommunikationsnummer
sind jedoch freiwillig.
Der Interviewer ist ein Beauftragter des Statistischen
Landesamtes; er wird sich durch seinen Interviewerausweis in Verbindung
mit seinem Personalausweis ausweisen. Ihre Wohnung darf der Interviewer
nur mit der Zustimmung eines Verfügungsberechtigten betreten.
Der Gesetzgeber hat genaue Regelungen erlassen, um
den Datenschutz zu gewährleisten.
Ausgewählte Ergebnisse des Mikrozensus sind auch
per Internet unter www.statistik-bw.de
[extern] (Erwerbstätigkeit/Landesdaten)
abrufbar.
Ordnungsamt
Trinler
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