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Haushaltsbefragung (Mikrozensus)

Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes Stuttgart werden ab Januar 2008 wieder amtliche Haushaltsbefragungen durchgeführt.

Der Mikrozensus ist eine Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik. Sie wird bei einem Prozent aller Haushalte durchgeführt. Die Erhebung dient dazu, wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die Bevölkerungsstruktur und den Arbeitsmarkt zu gewinnen.

Dabei werden durch ein mathematisches Zufallsverfahren Gebäude bzw. Gebäudeteile ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen wohnen, werden bis zu 4 Jahre hintereinander im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Das Mikrozensusgesetz schreibt - bis auf die im Folgenden aufgeführten Ausnahmen - die Auskunftspflicht für Volljährige (sowie Minderjährige), die einen eigenen Haushalt führen vor.

Dies gilt auch für die Frage nach Vor- und Familiennamen des Wohnungsinhabers, wenn diese nicht von ihm selbst beantwortet wird. Darüber hinaus sind Sie auch zur Auskunft für minderjährige oder behinderte Mitglieder Ihres Haushaltes verpflichtet. Ihre Auskunftspflicht für Dritte erstreckt sich auf die Ihnen bekannten Sachverhalte. Sie entfällt, wenn die Auskünfte für das minderjährige oder behinderte Haushaltsmitglied durch eine Vertrauensperson erteilt werden.

Gefragt wird nach

- Angaben zur Person (Geschlecht, Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit)
- Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitssuche,
- Schule, Studium,
- Aus- und Weiterbildung,
- Lebensunterhalt,
- Altersvorsorge,
- Wohnsitz und Erwerbsbeteiligung ein Jahr vor der Erhebung.

Die Angaben über Wohn- und Lebensgemeinschaften, die Fragen an die ausländischen Personen im Haushalt zu im Ausland lebenden Kindern, Ehepartnern oder Eltern, Auskünfte zum Wohnsitz und zur Erwerbsbeteiligung ein Jahr vor der Erhebung, Bestehen und Höhe einer Lebensversicherung, Fragen zur Gesundheit sowie zum Teil Fragen zur gegenwärtigen (Haupt-)Erwerbstätigkeit und Angabe zur Telekommunikationsnummer sind jedoch freiwillig.

Der Interviewer ist ein Beauftragter des Statistischen Landesamtes; er wird sich durch seinen Interviewerausweis in Verbindung mit seinem Personalausweis ausweisen. Ihre Wohnung darf der Interviewer nur mit der Zustimmung eines Verfügungsberechtigten betreten.

Der Gesetzgeber hat genaue Regelungen erlassen, um den Datenschutz zu gewährleisten.

Ausgewählte Ergebnisse des Mikrozensus sind auch per Internet unter » www.statistik-bw.de [extern] (Erwerbstätigkeit/Landesdaten) abrufbar.

Ordnungsamt
Trinler

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Archiv 2008

 

aktualisiert am 23.01.2008 /OA

 
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