Schießen auf Katzen
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass auf Katzen sowie andere
Tiere nicht geschossen werden darf. Im Ortsteil Schlächtenhaus wurde
vor kurzem eine Katze mittels eines Luftgewehrs angeschossen und verletzt.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden
oder Schaden zufügen. Das Streunen einer fremden Katze auf Nachbargrundstücken
zählt nicht zu den vernünftigen Gründen, um ihr
Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen zu dürfen!
Zuwiderhandlungen können mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Ordnungsamt
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