Wappen Steinen
Steinen - Tor zum Naturpark Südschwarzwald
Aktuelles Bürger Tourist Wirtschaft
Bereich Aktuelles
     

» Archiv 2004 » März » Allgemeine Rattenbekämpfung

 
      

Allgemeine Rattenbekämpfung

Zurzeit werden in Steinen und Ortsteilen Rattenbekämpfungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Kanalisation durch einen privaten Unternehmer (im Auftrag der Gemeinde) durchgeführt.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Rattenbekämpfungsmaßnahmen auf Privatgrundstücken von der Gemeinde nicht durchgeführt werden.

Gemäß § 19 der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde Steinen vom 19.03.1996 sind die Eigentümer bzw. ggf. auch die Mieter/Pächter von Grundstücken verpflichtet, bei Feststellung von Rattenbefall, unverzüglich der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) Anzeige zu erstatten und eine Rattenbekämpfung nach den Vorschriften dieser Verordnung durchzuführen.

Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, Bauamt Höllstein (Telefon: 07627 910062).

Riesterer
Bauamt

» Zur Druckversion dieser Seite

Archiv 2004

 

aktualisiert am 28.12.2005 /OA

 
Seitenanfang    
  ©2002 Gemeinde Steinen  |  Impressum  |  Newsletter  |  Suche  |  Service  |  Inhaltsverzeichnis  |  Ortsplan [extern] |