Allgemeine Rattenbekämpfung
Zurzeit werden in Steinen und
Ortsteilen Rattenbekämpfungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen
Kanalisation durch einen privaten Unternehmer (im Auftrag der Gemeinde)
durchgeführt.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Rattenbekämpfungsmaßnahmen
auf Privatgrundstücken von der Gemeinde nicht durchgeführt werden.
Gemäß § 19 der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung
der Gemeinde Steinen vom 19.03.1996 sind die Eigentümer bzw. ggf.
auch die Mieter/Pächter von Grundstücken verpflichtet, bei Feststellung
von Rattenbefall, unverzüglich der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt)
Anzeige zu erstatten und eine Rattenbekämpfung nach den Vorschriften
dieser Verordnung durchzuführen.
Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung,
Bauamt Höllstein (Telefon: 07627 910062).
Riesterer
Bauamt
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