Verzeichnis der Kulturdenkmale
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Verzeichnis des Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg
über die unbeweglichen Bau- und Kunstdenkmale in Steinen und den
Ortsteilen gemäß §§ 2, 12 und 28 des Denkmalschutzgesetzes
vor.
Das Verzeichnis stellt eine erste Information über den Bestand an
schützenswerten Objekten dar und ist zur Fortschreibung vorgesehen.
Dieses Verzeichnis enthält auch einige Objekte, deren Denkmaleigenschaft
noch nicht abschließend festgestellt wurde. Die entsprechenden Unterlagen
können im Rathaus Höllstein, Bauamt (Zimmer 6) während
der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Nach einem zweiten Erfassungsschritt wird das Landesdenkmalamt die eigentliche
Kulturdenkmalliste (nach den Anforderungen der Verwaltungsvorschrift für
die Erfassung von Kulturdenkmalen) erstellen, welche u.a. als Grundlage
für eine Anhörung der betroffenen Eigentümer dienen soll.
Riesterer
Bauamt
Zur
Druckversion dieser Seite
|