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Verzeichnis der Kulturdenkmale

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Verzeichnis des Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg über die unbeweglichen Bau- und Kunstdenkmale in Steinen und den Ortsteilen gemäß §§ 2, 12 und 28 des Denkmalschutzgesetzes vor.

Das Verzeichnis stellt eine erste Information über den Bestand an schützenswerten Objekten dar und ist zur Fortschreibung vorgesehen. Dieses Verzeichnis enthält auch einige Objekte, deren Denkmaleigenschaft noch nicht abschließend festgestellt wurde. Die entsprechenden Unterlagen können im Rathaus Höllstein, Bauamt (Zimmer 6) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Nach einem zweiten Erfassungsschritt wird das Landesdenkmalamt die eigentliche Kulturdenkmalliste (nach den Anforderungen der Verwaltungsvorschrift für die Erfassung von Kulturdenkmalen) erstellen, welche u.a. als Grundlage für eine Anhörung der betroffenen Eigentümer dienen soll.

Riesterer
Bauamt

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Archiv 2004

 

aktualisiert am 28.12.2005 /OA

 
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