Wichtige Hinweise Geschäftsbedingungen
SCHRIFTLICHE ANMELDUNG
Bitte melden Sie sich - möglichst frühzeitig - schriftlich
mit unseren inliegenden Anmeldekarten an. Anmeldungen per Fax - Nr. 97
26 11 - sind möglich, wenn Sie uns gleichzeitig die Einzugsermächtigung
für den einmaligen Gebühreneinzug erteilen. Unterschreiben Sie
die Anmeldekarte - damit erklären Sie Ihr Einverständnis, die
zu entrichtende Kursgebühr einmalig durch Lastschrift von Ihrem Konto
abbuchen zu lassen. Die Anmeldungen werden nicht bestätigt und sind
verbindlich, falls keine schriftliche oder telefonische Absage der VHS
erfolgt. Anmeldungen für Einzelvorträge sind nicht erforderlich.
Für alle Kurse und Seminare ist eine rechtzeitige Anmeldung bis spätestens
4 Tage vor Kursbeginn unbedingt erforderlich. Unvollständig ausgefüllte
Anmeldungen können nicht bearbeitet werden. TELEFONISCHE ANMELDUNG
Sie können sich auch telefonisch anmelden: Telefon-Nr. 97 26 10 von
09:00 - 12:00 Uhr. Diese kurze Form der Anmeldung können wir jedoch
nur akzeptieren, wenn Sie uns gleichzeitig die Erlaubnis erteilen, die
zu entrichtende Kursgebühr einmalig von Ihrem Konto abbuchen zu dürfen.
Teilen Sie uns deshalb bitte Ihre Bankverbindung und Kontonummer telefonisch
mit.
SCHRIFTLICHE ABMELDUNG / RÜCKZAHLUNG DER KURSGEBÜHR
Bis vier Tage vor Kursbeginn können sich die Teilnehmer/innen ohne
Begründung kostenfrei abmelden. Für Sprachkurse vier Tage vor
dem zweiten Kurstag. Die Abmeldung muß der VHS-Geschäftsstelle
schriftlich mitgeteilt werden. Abmeldungen beim Kursleiter allein sind
nicht zulässig. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.
Ohne fristgemäße Abmeldung ist die volle Kursgebühr zu
entrichten.
HAFTUNG
Für Unfälle und Diebstahl auf dem Hin- und Rückweg sowie
für die Dauer der Veranstaltung übernimmt die Volkshochschule
keinerlei Haftung.
HINWEISE IN DER PRESSE
Die Kursteilnehmer/innen werden gebeten, die Bekanntmachungen und Veranstaltungshinweise
der VHS in den Tageszeitungen und dem Amtsblatt zu beachten.
TEILNEHMERLISTE
Die Kursteilnehmer/innen werden gebeten, die Listen und Anmeldekarten
vollständig auszufüllen. Die Angaben gelten nur statistischen
Zwecken und helfen der VHS bei kurzfristigen Änderungen, die Teilnehmer/innen
zu verständigen.
KURSGEBÜHREN - GEBÜHRENZAHLUNG
Die Kursgebühren sind bei den einzelnen Kursen ausgeschrieben.
Die Gebühren können nur über eine Einzugsermächtigung
beglichen werden. Sie erhalten diesen Vordruck über Ihre/n Kursleiter/in
am ersten Kursabend. Die VHS bucht die Kursgebühren nach dem zweiten
Kursabend ab. Sollte Ihre Bankverbindung nicht ordnungsgemäß
angegeben sein, müssen wir Ihnen die Bankgebühren von derzeit
4,00 € zusätzlich inRechnung stellen. Bareinzahlungen sind
nicht möglich. Wird vom Gebühreneinzug kein Gebrauch gemacht,
sind die Kursgebühren (einschließlich evtl. Erhöhungen
durch niedrigere Teilnehmerzahlen) innerhalb 8 Tagen ab Kursbeginn an
die VHS zu überweisen. Andernfalls erhalten Sie eine Rechnung zuzüglich
3,00 € Bearbeitungsgebühren. Es besteht volle Zahlungsverpflichtung,
falls keine ordnungsgemäße Abmeldung zu den Veranstaltungen
erfolgt ist. Teilnahmebescheinigungen werden auf Anfrage ausgestellt.
Hierfür werden 3,00 € Bearbeitungsgebühren erhoben.
Einzelveranstaltungen werden an der Abendkasse kassiert.
ERMÄSSIGUNGEN
Die VHS Steinen gewährt folgende Gebührenermäßigungen,
wenn die Teilnahme von mind. 10 Personen gewährleistet ist:
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Bei einigen Kursen für Kinder und Schüler (ermäßigte
Gebühr jeweils beim betreffenden Kurs eingerechnet) |
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Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Studenten, Vollzeitschüler
sowie Wehr- und Ersatzdienstleistende (25 % Ermäßigung).
Wichtig: Um diese Ermäßigungen gewähren zu können,
benötigen wir vor Kursbeginn zusammen mit der Anmeldung eine
entsprechende Bescheinigung |
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für Geschwister, die den gleichen Kursbesuchen
(2. Kind = 20 % der normalen Kursgebühr). Für das 3. Kind
beträgt die Kursgebühr die Hälfte. |
Die oben aufgeführten Ermäßigungen werden nicht gewährt,
wenn die Mindestteilnehmerzahl (in der Regel 10) nicht erreicht ist.Über
die allgemeinen Ermäßigungsregelungen hinaus kann eine Vergünstigung
im Einzelfall
in Absprache mit der Verwaltung eingeräumt werden. Sollten Sie
aus persönlichen Gründen nicht in der Lage sein, die Kursgebühren
zu tragen, obwohl Sie großes Interesse an einer entsprechenden Weiterbildung
oder an unserem Gesundheitsprogramm haben, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll
an die Leiterin der Volkshochschule.
KONZERTE / VORTRÄGE
Bei diesen Veranstaltungen gelten stets die für jede Veranstaltung
separat ausgewiesenen Preise bzw. Ermäßigungen.
MINDESTTEILNEHMERZAHLEN
Für Kurse sind in der Regel Mindest- und Höchst-Teilnehmerzahlen
festgelegt. Im allgemeinen sind für jeden Kurs mindestens 10 bei
Gymnastikkursen 12 Teilnehmer/innen erforderlich. Auf Wunsch der Teilnehmer
kann ein Kurs mit geringerer Teilnehmerzahl bei Erhebung eines Gebührenaufschlages
dennoch durchgeführt werden. Teilnehmer/innen, die nachträglich
einsteigen, können nur bei Akzeptanz der vollen Aufzahlung (ohne
Reduzierung der Aufzahlung für die übrigen Teilnehmer) aufgenommen
werden. Über eine notwendige Aufzahlung, Kurszusammenlegung oder
Kursteilung entscheidet die VHS-Leitung zusammen mit dem/der Kursleiter/in,
wenn die Kursteilnehmer/innen dies ebenfalls wünschen.
NACHHOLEN
Durch Krankheit oder sonstige Verhinderung des/der Kursleiters/in ausgefallene
Stunden werden in der Regel nachgeholt. Muß ein Kurs aus Gründen,
die die VHS zu vertreten hat, abgesagt werden, kann die Gebühr entsprechend
dem Kursverlauf zurückerstattet werden.
AUSKUNFT
Auskünfte über die Veranstaltungen erhalten Sie bei der Leiterin
der VHS Steinen, Frau Görlitz, Telefon: 07627 97 26 10 (09:00
12:00 Uhr).
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