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Wichtige Hinweise • Geschäftsbedingungen

SCHRIFTLICHE ANMELDUNG

Bitte melden Sie sich - möglichst frühzeitig - schriftlich mit unseren inliegenden Anmeldekarten an. Anmeldungen per Fax - Nr. 97 26 11 - sind möglich, wenn Sie uns gleichzeitig die Einzugsermächtigung für den einmaligen Gebühreneinzug erteilen. Unterschreiben Sie die Anmeldekarte - damit erklären Sie Ihr Einverständnis, die zu entrichtende Kursgebühr einmalig durch Lastschrift von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Die Anmeldungen werden nicht bestätigt und sind verbindlich, falls keine schriftliche oder telefonische Absage der VHS erfolgt. Anmeldungen für Einzelvorträge sind nicht erforderlich. Für alle Kurse und Seminare ist eine rechtzeitige Anmeldung bis spätestens 4 Tage vor Kursbeginn unbedingt erforderlich. Unvollständig ausgefüllte Anmeldungen können nicht bearbeitet werden. TELEFONISCHE ANMELDUNG Sie können sich auch telefonisch anmelden: Telefon-Nr. 97 26 10 von 09:00 - 12:00 Uhr. Diese kurze Form der Anmeldung können wir jedoch nur akzeptieren, wenn Sie uns gleichzeitig die Erlaubnis erteilen, die zu entrichtende Kursgebühr einmalig von Ihrem Konto abbuchen zu dürfen. Teilen Sie uns deshalb bitte Ihre Bankverbindung und Kontonummer telefonisch mit.

 

SCHRIFTLICHE ABMELDUNG / RÜCKZAHLUNG DER KURSGEBÜHR

Bis vier Tage vor Kursbeginn können sich die Teilnehmer/innen ohne Begründung kostenfrei abmelden. Für Sprachkurse vier Tage vor dem zweiten Kurstag. Die Abmeldung muß der VHS-Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt werden. Abmeldungen beim Kursleiter allein sind nicht zulässig. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Ohne fristgemäße Abmeldung ist die volle Kursgebühr zu entrichten.

 

HAFTUNG

Für Unfälle und Diebstahl auf dem Hin- und Rückweg sowie für die Dauer der Veranstaltung übernimmt die Volkshochschule keinerlei Haftung.

 

HINWEISE IN DER PRESSE

Die Kursteilnehmer/innen werden gebeten, die Bekanntmachungen und Veranstaltungshinweise der VHS in den Tageszeitungen und dem Amtsblatt zu beachten.

 

TEILNEHMERLISTE

Die Kursteilnehmer/innen werden gebeten, die Listen und Anmeldekarten vollständig auszufüllen. Die Angaben gelten nur statistischen Zwecken und helfen der VHS bei kurzfristigen Änderungen, die Teilnehmer/innen zu verständigen.

 

KURSGEBÜHREN - GEBÜHRENZAHLUNG

Die Kursgebühren sind bei den einzelnen Kursen ausgeschrieben. Die Gebühren können nur über eine Einzugsermächtigung beglichen werden. Sie erhalten diesen Vordruck über Ihre/n Kursleiter/in am ersten Kursabend. Die VHS bucht die Kursgebühren nach dem zweiten Kursabend ab. Sollte Ihre Bankverbindung nicht ordnungsgemäß angegeben sein, müssen wir Ihnen die Bankgebühren von derzeit 4,00 € zusätzlich inRechnung stellen. Bareinzahlungen sind nicht möglich. Wird vom Gebühreneinzug kein Gebrauch gemacht, sind die Kursgebühren (einschließlich evtl. Erhöhungen durch niedrigere Teilnehmerzahlen) innerhalb 8 Tagen ab Kursbeginn an die VHS zu überweisen. Andernfalls erhalten Sie eine Rechnung zuzüglich 3,00 € Bearbeitungsgebühren. Es besteht volle Zahlungsverpflichtung, falls keine ordnungsgemäße Abmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt ist. Teilnahmebescheinigungen werden auf Anfrage ausgestellt. Hierfür werden 3,00 € Bearbeitungsgebühren erhoben. Einzelveranstaltungen werden an der Abendkasse kassiert.

 

ERMÄSSIGUNGEN

Die VHS Steinen gewährt folgende Gebührenermäßigungen, wenn die Teilnahme von mind. 10 Personen gewährleistet ist:

Bei einigen Kursen für Kinder und Schüler (ermäßigte Gebühr jeweils beim betreffenden Kurs eingerechnet)
Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Studenten, Vollzeitschüler sowie Wehr- und Ersatzdienstleistende (25 % Ermäßigung). Wichtig: Um diese Ermäßigungen gewähren zu können, benötigen wir vor Kursbeginn zusammen mit der Anmeldung eine entsprechende Bescheinigung
für Geschwister, die den gleichen Kursbesuchen (2. Kind = 20 % der normalen Kursgebühr). Für das 3. Kind beträgt die Kursgebühr die Hälfte.

 

Die oben aufgeführten Ermäßigungen werden nicht gewährt, wenn die Mindestteilnehmerzahl (in der Regel 10) nicht erreicht ist.Über die allgemeinen Ermäßigungsregelungen hinaus kann eine Vergünstigung im Einzelfall

in Absprache mit der Verwaltung eingeräumt werden. Sollten Sie aus persönlichen Gründen nicht in der Lage sein, die Kursgebühren zu tragen, obwohl Sie großes Interesse an einer entsprechenden Weiterbildung oder an unserem Gesundheitsprogramm haben, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Leiterin der Volkshochschule.

 

KONZERTE / VORTRÄGE

Bei diesen Veranstaltungen gelten stets die für jede Veranstaltung separat ausgewiesenen Preise bzw. Ermäßigungen.

 

MINDESTTEILNEHMERZAHLEN

Für Kurse sind in der Regel Mindest- und Höchst-Teilnehmerzahlen festgelegt. Im allgemeinen sind für jeden Kurs mindestens 10 bei Gymnastikkursen 12 Teilnehmer/innen erforderlich. Auf Wunsch der Teilnehmer kann ein Kurs mit geringerer Teilnehmerzahl bei Erhebung eines Gebührenaufschlages dennoch durchgeführt werden. Teilnehmer/innen, die nachträglich einsteigen, können nur bei Akzeptanz der vollen Aufzahlung (ohne Reduzierung der Aufzahlung für die übrigen Teilnehmer) aufgenommen werden. Über eine notwendige Aufzahlung, Kurszusammenlegung oder Kursteilung entscheidet die VHS-Leitung zusammen mit dem/der Kursleiter/in, wenn die Kursteilnehmer/innen dies ebenfalls wünschen.

 

NACHHOLEN

Durch Krankheit oder sonstige Verhinderung des/der Kursleiters/in ausgefallene Stunden werden in der Regel nachgeholt. Muß ein Kurs aus Gründen, die die VHS zu vertreten hat, abgesagt werden, kann die Gebühr entsprechend dem Kursverlauf zurückerstattet werden.

 

AUSKUNFT

Auskünfte über die Veranstaltungen erhalten Sie bei der Leiterin der VHS Steinen, Frau Görlitz, Telefon: 07627 – 97 26 10 (09:00 – 12:00 Uhr).

 

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aktualisiert am 15.01.2009 /OA

 
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