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Bundestagswahl am 18.9.2005
"Repräsentative Wahlstatistik" im Wahlbezirk Steinen 3 (Ost)

Wie bei der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 wird auch bei der Bundestagswahl am 18.9.2005 bundesweit in rund 2.700 ausgesuchten Stichprobenwahlbezirken (= ca. 2 % aller Wahlberechtigten) wieder eine sogenannte „Repräsentative Wahlstatistik“ durchgeführt. Hier geht es um die Erstellung von Statistiken über die Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Geschlecht und Alter der Wahlberechtigten. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Wahlstatistikgesetz.

Die Wahlstatistik dient allgemein dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft, weil sie Aufschluss über das Wahlverhalten, das heißt über die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen gibt. Speziell die „Repräsentative Wahlstatistik“ gehört zu den wichtigsten Datenquellen der Wahlforschung, die als einziges Instrument langfristig angelegte sozialstrukturelle Analysen ermöglicht.

Ein solcher Stichprobenwahlbezirk ist wiederum im Hauptort Steinen der Wahlbezirk „Steinen-Ost“ mit der Nummer 001-03. In diesem Wahllokal sind die Stimmzettel nach den Unterscheidungsmerkmalen „Mann/Frau“ und „Altersgruppen“ wie folgt aufgeteilt:
Geburtsjahr 1945 und früher, 1946-1960, 1961-1970, 1971-1980 sowie 1981-1987.

Dementsprechend sind den männlichen Wahlberechtigten die Buchstaben A - E und den weiblichen die Buchstaben F - K zugeordnet (siehe Eintrag auf der Wahlbenachrichtigungskarte).

Wahlgeheimnis und damit Datenschutz sind gewährleistet !
Dafür sieht das 'Wahlstatistikgesetz' besondere Schutzmaßnahmen vor: so z.B. eine Mindestgröße des Wahlbezirks von 400 Wahlberechtigten (Steinen-Ost = ca. 970). Ferner dürfen die statistischen Ergebnisse der Stichprobenwahlbezirken nur zusammengefasst für die Bundes- und Landesebene veröffentlicht werden. Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht bekannt gegeben werden.

Ausführlichere Erläuterungen sind dem Merkblatt des Bundeswahlleiters zu entnehmen, welches im Rathaus Steinen und am Wahltag auch vor dem Wahllokal 3 im Schulzentrum ausliegt.

Ferner verweisen wir auf die im Amtsblatt v. 7.9.2005 abgedruckte Bekanntmachung der Landeswahlleiterin und des Statistischen Landesamtes.

Wagner
Hauptamtsleiter

 

 

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aktualisiert am 05.06.2007 /OA

 
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