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Sperrmüll

Sperriges - Nicht für die Mülltonne

Abfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Hausmülltonne oder einen amtlichen Müllsack passen, gehören zum Sperrmüll. Weitere Infomationen im Abfall-ABC.

Maße und Mengen
Das Einzelstück darf nicht über 50 kg wiegen, nicht breiter als 1,50 m und nicht länger als 2 m sein. Es werden nur haushaltsübliche Mengen, maximal 3  m³ in zerlegtem Zustand abgeholt beziehungsweise beim Recyclinghof angenommen. Fässer, Tanks und Kanister müssen rückstandsfrei und mindestens längsseits aufgeschnitten sind.

Straßensammlung

Stellen Sie den Sperrmüll am Tag der Sammlung bis 6 Uhr morgens zur Abfuhr an die Straße, jedoch nicht früher als einen Abend vor dem Sammeltermin. Gegenstände, die noch aus Metall oder anderen materialien bestehen, zerlegen Sie bitte, soweit wie möglich, und geben die Teile zu den geeigneten Sammlungen.

Blieb Ihr Sperrmüll am Abfuhrtag liegen? Bitte informieren Sie uns gleich am nächsten Tag. Wurde Ihr Sperrmüll berechtigt stehen gelassen oder zu spät bereitgestellt? Dann räumen Sie ihn bitte innerhalb von 24 Stunden nach der Sammlung wieder weg.

Annahme auf Recyclinghöfen: Sperrmüll wird auch auf dem Recyclinghof in Steinen angenommen.

Haushaltsauflösungen

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Vieles kann oft zum Möbel-Second-Hand gegeben werden. Privatfirmen und karitative Einrichtungen führen komplette Haushaltsauflösungen durch.

Weitere Informationen

Servicecenter

Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach
Haus 1
Palmstraße 3
79539 Lörrach
Fon: 07621 410-1999
Fax: 07621 410-1499
E-Mail schreiben

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