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Hier finden Sie auf einen Blick alle Bedingungen zur Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen der Volkshochschule Steinen. Bei Fragen sind wir jederzeit gerne für Sie da!
Schriftlich mit inliegender Anmeldekarte, über unsere Homepage, per E-Mail, Fax oder telefonisch. Anmeldungen sind möglich, wenn Sie uns gleichzeitig die Einzugsermächtigung für den Gebühreneinzug erteilen. Bei telefonischer Anmeldung erhalten Sie diese am ersten Kursabend. Unterschreiben Sie die Anmeldung - damit erklären Sie Ihr Einverständnis, die zu entrichtende Kursgebühr durch Lastschrift von Ihrem Konto abbuchen zu lassen und Sie anerkennen die Geschäftsbedingungen. Die Anmeldungen werden nicht bestätigt und sind verbindlich, falls keine schriftliche oder telefonische Absage der VHS erfolgt. Das gilt insbesondere auch für telefonische Anmeldungen.
Zum Ende eines Kurses können Sie sich für einen Folgekurs beim Kursleiter-/in in einer Liste wieder anmelden; diese Anmeldung ist verbindlich.
Bis 3 Tage vor Kursbeginn ist eine kostenfreie Abmeldung möglich, bei Sprachkursen bis 3 Tage vor dem zweiten Kurstag. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Die Abmeldung muss der VHS-Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt werden. Nicht besuchte Kursstunden werden nicht rückvergütet. Bei Absage des Kurses Ihrerseits nach Beginn des Unterrichts beträgt die Stornogebühr 50 % der Teilnehmergebühr. Teilnehmern/-innen, die ohne Absage dem Kurs fernbleiben, wird die volle Gebühr berechnet. Ein Rücktritt ist nur bei einem Härtefall möglich; hierzu benötigen wir dann einen entsprechenden Nachweis.
Die Teilnahme ist auf eigene Gefahr. Für Unfälle und Diebstahl auf dem Hin- und Rückweg sowie für die Dauer der Veranstaltung besteht kein gesonderter Versicherungsschutz. Die Volkshochschule Steinen übernimmt keinerlei Haftung. Dies gilt für Dozenten-/innen ebenso wie Kursteilnehmer-/innen.
Die Kursteilnehmer/innen werden gebeten, die Listen und Anmeldekarten vollständig auszufüllen.Die Angaben gelten nur statistischen Zwecken und helfen der VHS bei kurzfristigen Änderungen, die Teilnehmer/innen zu verständigen.
Die Kursgebühren sind bei den einzelnen Kursen ausgeschrieben und beziehen sich, wenn nicht anders angegeben auf eine Teilnehmerzahl von mind. 10 Personen. Bei geringerer Teilnehmerzahl wird ein entsprechender Aufpreis berechnet. Die Gebühren können über eine Einzugsermächtigung beglichen werden. Sie erhalten diesen Vordruck über Ihre/n Kursleiter/in am ersten Kursabend. Die Gemeindekasse bucht die Kursgebühren ab. Sollte Ihre Bankverbindung nicht ordnungsgemäß angegeben sein, müssen wir Ihnen die Bankgebühren von derzeit 3,00 € zusätzlich in Rechnung stellen. Wird vom Gebühreneinzug kein Gebrauch gemacht, sind die Kursgebühren (einschließlich evtl. Erhöhungen durch niedrigere Teilnehmerzahlen) innerhalb 8 Tagen ab Kursbeginn an die VHS zu überweisen. Es besteht volle Zahlungsverpflichtung, falls keine ordnungsgemäße Abmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt ist. Einzelveranstaltungen werden an der Abendkasse kassiert.
Die VHS Steinen gewährt folgende Gebührenermäßigungen, wenn die Teilnahme von mind. 10 Personen gewährleistet ist:
Die oben aufgeführten Ermäßigungenwerden nicht gewährt, wenn die Mindestteilnehmerzahl (in der Regel 10) nicht erreicht ist. Über die allgemeinen Ermäßigungsregelungen hinaus kann eine Vergünstigung im Einzelfall in Absprache mit der Verwaltung eingeräumt werden. Sollten Sie aus persönlichen Gründen nicht in der Lage sein, die Kursgebühren zu tragen, obwohl Sie großes Interesse an einer entsprechenden Weiterbildung oder anunserem Gesundheitsprogramm haben, so wenden Sie sich bitte an die Leitung der Volkshochschule.
Für Kurse sind in der Regel Mindest- und Höchst-Teilnehmerzahlen festgelegt. Im allgemeinen sind für jeden Kurs mindestens 10 bei den Gymnastikkursen 12 Teilnehmer/innen erforderlich. Auf Wunsch der Teilnehmer kann ein Kurs mit geringerer Teilnehmerzahl bei Erhebung eines Gebührenaufschlages dennoch durchgeführt werden. Teilnehmer/innen, die nachträglich einsteigen, können nur bei Akzeptanz der vollen Aufzahlung (ohne Reduzierung der Aufzahlung für die übrigen Teilnehmer) aufgenommen werden. Über eine notwendige Aufzahlung, Kurszusammenlegung oder Kursteilung entscheidet die VHS-Leitung zusammen mit der Kursleitung.
Durch Krankheit oder sonstige Verhinderung des/der Kursleiters/in ausgefallene Stunden werden in der Regel nachgeholt. Muss ein Kurs aus Gründen, die die VHS zu vertreten hat, abgesagt werden, kann die Gebühr entsprechend dem Kursverlauf zurückerstattet werden.

Hier finden Sie wichtige Hinweise und die Geschäftsbedingungen im Pdf-Format