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Auf der Ortsteilebene agieren Ortsvorsteher und Ortschaftsräte und vielerorts auch örtliche Verwaltungen. Seit 1970 gibt es die Ortschaftsverfassung für Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen. Die Ortschaftsräte verdanken ihr Amt der Wahl durch die Bürger des jeweiligen Ortsteils.

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Die Landeszentrale für politische Bildung unterstützt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger dabei, sich mit Politik zu befassen.
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