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Geplantes Sanierungsgebiet Brückenschlag Steinen – Höllstein
Online-Beteiligung zur Antragstellung
Um die Gemeinde auch weiterhin aktiv zu entwickeln, ist ein neues Sanierungsgebiet vorgesehen, das die Ortskerne von Steinen und Höllstein mit einem Brückenschlag über die Bahnlinie, die Bundesstraße B 317, die Landesstraße L 138 und den Flusslauf der Wiese umfasst. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, sind erhebliche finanzielle Mittel erforderlich, welche die Gemeinde Steinen ohne Zuschüsse aus der Städtebauförderung nicht stemmen kann. Aus diesem Grund hat die Kommune Ende September 2020 einen Antrag zur Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung gestellt.
Für eine Programmaufnahme sind laut Ausschreibung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg vom 24. April 2020 für die im Jahr 2021 vorgesehenen Programme der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung folgende Unterlagen einzureichen:
- ein gesamtörtliches Entwicklungskonzept unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger („Unverzichtbar für eine erfolgreiche nachhaltige Stadtentwicklung ist die Erstellung und regelmäßige Fortentwicklung eines umfassenden gesamtörtlichen Entwicklungskonzeptes unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger“, siehe Programmausschreibung, S. 3) (GEK).
- ein gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept („Von dem gesamtörtlichen Konzept ist ein gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept abzuleiten, in dem die Ziele und Maßnahmen zur Problembewältigung im Fördergebiet darzustellen und fortzuschreiben sind“, siehe Programmausschreibung, S. 4) (ISEK).
ISEK
Das ISEK bezogen auf das künftige Sanierungsgebiet wurde am 30.06.2020 in der Sitzung des Gemeinderats vorgestellt und der Gemeinderat hat der Einreichung eines Förderantrags für das Jahr 2021 zugestimmt. Der Förderantrag wurde fristgerecht zum 30.9.2020 eingereicht. Die Entscheidung, ob das geplante Sanierungsgebiet in die Förderung aufgenommen wird, ist im Frühjahr 2021 zu erwarten.
GEK
Die im November 2020 vorgesehen Beteiligung der Bürgerschaft am Gesamtörtlichen Entwicklungskonzept konnte aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Mit dem Regierungspräsidium Freiburg wurde deshalb vereinbart, dass die Beteiligung der Bürgerschaft Online erfolgt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 den Entwurf des Gesamtörtlichen Entwicklungskonzepts zur Kenntnis genommen. Es besteht nun die Möglichkeit, zu den Entwicklungszielen und den Leitprojekten im Gesamtörtlichen Entwicklungskonzept Stellung zu nehmen.
Im Gesamtörtlichen Entwicklungskonzept werden folgende Themen behandelt:
- Übergeordnete Planungen
- Freiraum und Naturraum
- Demographie
- Steinen als Wohnstandort 26
- Kommunale und soziale Infrastruktur
- Steinen als Wirtschaftsstandort
- Mobilität
- Energie und Klimaschutz
- Städtebauliche Erneuerung
- Bürgerbeteiligungsprozesse
Für alle Themen wird die Ausgangslage beschrieben und es werden langfristige Zielperspektiven sowie die zentralen Projekte der Gemeindeentwicklung, soweit sie zum jetzigen Zeitpunkt absehbar sind, benannt.
Das GEK kann über die Homepage der Gemeinde Steinen unter der Rubrik Bauen und Wohnen eingesehen werden.
Ihre Anmerkungen und Ideen zum Gesamtörtlichen Entwicklungskonzept und zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept können Sie per Mail unter gemeinde(@)steinen.de einbringen. Sie können ihre Vorschläge aber auch auf dem Postweg oder per Einwurf in einem der Rathäuser an die Gemeinde schicken:
Anmerkungen zum ISEK
Anmerkungen zum GEK
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