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Vorbereitende Untersuchungen "Ortskerne Steinen und Höllstein"
Öffentliche Bekanntmachung
über die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch im Gebiet „Ortskerne Steinen und Höllstein“ in den Ortskernen von Steinen und Höllstein. Der Gemeinderat der Gemeinde Steinen hat am 30.06.2020 in öffentlicher Sitzung gemäß § 141 BauGB die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen für den Bereich „Ortskerne Steinen / Höllstein“ beschlossen. Die Abgrenzung des ntersuchungsgebiets ist dem folgenden, in verkleinerter Form abgedruckten Lageplan zu entnehmen.
Für die parzellenscharfe Abgrenzung des Untersuchungsgebiets maßgeblich ist der Lageplan M 1: 5.000 vom 15.06.2020 als Bestandteil des o. g. Gemeinderats-Beschlusses.
Zweck der Vorbereitenden Untersuchungen
Das Untersuchungsgebiet wurde als städtebauliches Problemgebiet ermittelt. Zur Vorbereitung eines künftigen Sanierungsverfahrens nach §§ 140 ff. BauGB sollen im Rahmen dieser Vorbereitenden Untersuchungen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden Ziele der Planung und die Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen werden. Dazu werden gem. § 139 BauGB auch die maßgeblichen Träger öffentlicher Belange befragt.
Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden angestrebt:
- Herausnahme des überörtlichen Verkehrs aus dem Ortskern Steinen,
- Schaffung einer attraktiven Verbindung der Ortsteile für den Langsamverkehr,
- Aufwertung des Ortskerns von Steinen durch eine Verbesserung des Wohn- und Geschäftsumfeldes,
- Aufwertung des Ortskerns von Höllstein durch eine Verbesserung der öffentlichen und privaten Gebäude
- Unterstützung der Modernisierung und Umnutzung privater Gebäude
Auskunftspflicht
Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks,Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind nach § 138 BauGB verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung einer Sanierung erforderlich ist.
Nach § 138 (1) BauGB können an personenbezogenen Daten insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände in wirtschaftlichem und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, Lebensalter,
die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen erhoben werden.
Durchführung der Untersuchungen
Mit der Durchführung Vorbereitender Untersuchungen hat der Gemeinderat die Stadtbau Lörrach beauftragt. Sie wird gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung mit den in Frage kommenden Eigentümern, Mieter und Pächtern Kontakt aufnehmen und die notwendigen Erhebungen durchführen.
Diese Erhebungen dienen als Entscheidungsgrundlage für eine spätere förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets durch eine besondere
Sanierungssatzung.
Für eingehende Stellungnahmen und erhobene Daten weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) hin. Hiernach werden Ihre Daten ausschließlich für das Sanierungsverfahren genutzt.
Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Lageplan
Der Lageplan M 1:5.000 vom 15.06.2020 mit der genauen Abgrenzung des Untersuchungsgebiets „Ortskerne Steinen / Höllstein“ kann ab sofort bis zum Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen im Rathaus Höllstein, Bauamt, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Hinweis
Der Beschluss über Vorbereitende Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Hierzu wird zu einem späteren Zeitpunkt eine besondere Sanierungssatzung erforderlich.
Steinen, den 16.09.2020
Gunther Braun, Bürgermeister