Hauptbereich
Landesfamilienpass 2021
Das von der Landesregierung beschlossene „Programm zur Förderung der Familie“ wird auch in diesem Jahr fortgesetzt.
Es soll den nachstehend aufgeführten Personenkreisen, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, weiterhin die Möglichkeit geben, die landeseigenen Einrichtungen (Zoos, Schlösser, Museen, Schloss- und Schaugärten) jährlich unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Eintrittspreis zu besuchen.
Aufgrund der derzeitigen Coronalage gibt es bei zahlreichen Kooperationspartnern Einschränkungen für einen Besuch. Zum Teil ist ein Besuch derzeit nicht möglich.
Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind. Einige Angebote können derzeit auch nur nach vorheriger Online-Buchung besucht werden.
Personenkreis:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben (Alleinerziehende)
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind (mindestens 50 %)
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ab 2019 können neben den Eltern auch weitere vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen den Pass zusammen mit den Kindern nutzen.
Von den eingetragenen Personen können bei Ausfl ügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können.
Ab sofort können die Gutscheine für das Jahr 2021 bei uns abgeholt bzw. Neuanträge gestellt werden.
Eine Gewähr für die Richtigkeit der in der Broschüre aufgeführten Öffnungszeiten der Einrichtungen kann jedoch nicht übernommen werden.
Weitere Auskünfte sind hier zu erfragen: Telefonnummer: 07627 9100-33.
- Sozialamt -