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Landtagswahl am 14. März 2021
Zur Landtagswahl am 14. März 2021 ergeben sich einige Änderungen in den Urnenwahlbezirken in der Gemeinde Steinen. Um eine sichere Wahl, sowohl für die Wahlberechtigten als auch für die ehrenamtlichen Wahlhelfer, durchzuführen, sind unter anderem die bekannten Abstandsregeln und Hygieneempfehlungen einzuhalten.
Dies führte dazu, dass die bisherigen Räumlichkeiten der Urnenwahlbezirke und deren Zugänge überprüft wurden. Nicht überall können in den gewohnten Wahlräumen die Vorgaben eingehalten werden. Aus diesem Grund mussten zum Teil neue Wahlräume gefunden werden.
Im Kernort Steinen (Schulzentrum Steinen) und im Ortsteil Endenburg (Ortsverwaltung) ergeben sich keine Änderungen.
Veränderungen:
- Höllstein: die bisherigen 2 Wahlräume in der Grundschule Höllstein werden beide in die Wiesentalhalle verlegt. Die Halle wird entsprechend in zwei Teile unterteilt.
- Hägelberg: der Wahlraum wird neu im Dorfgemeinschaftshaus eingerichtet.
- Hüsingen: das bisherige Wahllokal im Büro des Ortsvorstehers wird in den Saal der Halle verlegt.
- Schlächtenhaus: anstatt des Feuerwehrraums in der Steinenberghalle wird das Wahllokal in den Saal der Halle verlegt.
- Weitenau: das Wahllokal wird von der Ortsverwaltung in die Sporthalle Weitenau verlegt.
Der Vorteil besteht nicht nur darin, dass dadurch die Abstandregeln besser eingehalten werden können, zusätzlich sind die neuen Wahlräume auch besser mit Rollstuhl oder Rollator zu erreichen.
Jeder Wahlhelfer erhält für seinen persönlichen Schutz ein eigenes Safety-Kit mit Mund-Nase-Schutzmasken (OP-Masken und FFP2-Masken) sowie Hand-Desinfektionsmittel. Auch werden die einzelnen Plätze der Wahlvorstandsmitglieder mit entsprechenden Plexiglas-Schutzwänden ausgestattet.
In den Wahlkabinen werden keine Stifte zur Markierung der Stimmzettel vorhanden sein. Jeder Wahlberechtigte erhält im Wahllokal einen eigenen neuen Einweg-Kugelschreiber. Gerne können die Wahlberechtigten aber auch einen eigenen Stift mitbringen und benutzen.
Es ist vorgesehen, dass immer nur so viele Wähler ins Wahllokal können, wie freie Wahlkabinen vorhanden sind. Deshalb können das Prozedere und der bisher gewohnte Ablauf im Wahllokal anders sein als wie man es bis jetzt gewohnt war. In den Wahllokalen soll der Mindestabstand von Personen untereinander von 1,5 Meter stets eingehalten werden.
Für alle Wahlberechtigten, die gerne kontaktlos und sicher von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, empfiehlt die Gemeindeverwaltung die Briefwahl.
Mit der Ihnen bereits zugegangenen Wahlbenachrichtigung können die Wahlberechtigten die Briefwahl sehr einfach beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den entsprechenden Antrag, den Sie einfach unterschrieben wieder im Rathaus in den Briefkasten einwerfen. Alternativ können Sie auch mit Ihrem Mobiltelefon den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oben rechts abgedruckten QR-Code nutzen und gleich elektronisch die Briefwahl über das Internet beantragen.
Zur elektronischen Beantragung der Briefwahl können Sie den nachfolgenden Link benutzen. Ein Briefwahlantrag per Telefon oder per SMS ist gesetzlich nicht zugelassen!
Zum Online-Antrag für Wahlscheine für die Landtagswahl Baden-Württemberg