Hauptbereich
Weiterhin Maskenpflicht in Rathäusern und Einrichtungen
Die Gemeindeverwaltung informiert, dass aufgrund der nach wie vor hohen Inzidenzen zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der Beschäftigten auch weiterhin eine Maskenpflicht beim Besuch der Rathäuser und öffentlicher Einrichtungen aufgrund des Hausrechts besteht. Diese Maskenpflicht gilt für Besucherinnen und Besucher über 18 Jahren, sofern kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden kann, dass eine Befreiung vom Tragen einer Maske besteht.
Die räumlich beengte Situation in den Rathäusern lässt einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern und Beschäftigten nicht zu. Sowohl gegenüber Besuchern und Beschäftigten besteht eine Fürsorgepflicht zum Schutz vor Infektionen. Das Tragen einer Maske ist dafür eine geeignete Maßnahme.
Die Gemeindeverwaltung übernimmt wichtige Aufgaben und gilt daher zur sogenannten kritischen Infrastruktur. Um den Betrieb auch weiterhin sicherzustellen, sind weiterhin Schutzmaßnahmen notwendig.
Aus den genannten Gründen ist ein Besuch im Rathaus nach wie vor erst nach einer Terminvereinbarung möglich. Termine können online auf der Gemeindehomepage oder telefonisch vereinbart werden. Dies gewährleistet, dass keine Wartezeiten entstehen und mögliche Kontakte verringert werden. In den zurückliegenden Monaten der Pandemie wurde diese Möglichkeit von vielen Bürgerinnen und Bürgern positiv angenommen.
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich für die Unterstützung und das Verständnis der Steinener Bevölkerung.
Braun
Bürgermeister