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Führerscheinumtausch
Seit 2019 ist es möglich, die Führerscheinumschreibung sowie die Abholung des Führerscheins bei der Gemeinde Steinen durchzuführen. Bislang war das nur über die Führerscheinstelle des Landratsamtes Lörrach möglich.
Aktuell gibt es eine Umtauschpflicht von Papierführerscheinen ins Scheckkartenformat. Diese Frist ist gestaffelt nach dem Geburtsjahr:
Geburtsjahr | Frist |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 und später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die bereits im Scheckkartenformat sind, müssen noch nicht umgetauscht werden. Für den Umtausch sind die Gebühren in Höhe von 25,30 € bzw. 35,50 € (mit zusätzlichem Eintrag der Klasse T) in bar oder mit deutscher EC-Karte zu entrichten. Für die Beantragung muss ein aktuelles biometrisches Passbild (maximal zwei Jahre alt), der aktuelle Führerschein sowie ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Bei der Eintragung der Klasse „T“ muss zudem eine entsprechende Bestätigung vorgelegt werden.
Zur Beantragung des Führerscheinumtauschs bei der Gemeinde Steinen benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie sowohl telefonisch Telefonnummer: 07627 910034, Telefonnummer: 07627 910035 oder Telefonnummer: 07627 910036 als auch über die Online-Terminvergabe vereinbaren.
Alternativ kann auch das Formular "Antrag auf Umtausch in einen EU-Führerschein" ausgedruckt und direkt an die Führerscheinstelle gesendet werden. Der Führerschein kann dann trotzdem beim Einwohnermeldeamt Steinen abgeholt werden. Das Formular können Sie über den folgenden Link aufrufen zur Website Landkreis Lörrach.
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich die Führerscheinstelle des Landratsamtes Lörrach zuständig ist. Bei fachbezogenen Anfragen wenden Sie sich bitte daher direkt an die Führerscheinstelle/Landratsamt Lörrach.
Internationale Führerscheine, vorläufige Führerscheine bzw. das Melden eines Führerscheinverlustes ist ebenfalls ausschließlich über die Führerscheinstelle möglich.