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Schöffen und Jugendschöffen gesucht
Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 gewählten ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen endet am 31.12.2023. Für die neue Amtsperiode (2024 – 2028) hat die Gemeinde Steinen nun wiederum eine Vorschlagsliste mit 10 Schöffen aufzustellen sowie dem Landkreis ca. 4 Personen für das Amt des Jugendschöffen mitzuteilen. Die endgültige Wahl der Schöffen erfolgt dann beim Amtsgericht durch einen eigens gebildeten Wahlausschuss. Die Voraussetzungen bzw. Anforderungen an die als Schöffen vorgeschlagenen Personen sind im Wesentlichen folgende:
- Deutsche(r) im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz
- rechtliche Fähigkeit zu dem Amt
- Lebensalter am 01.01.2024: mindestens 25 Jahre alt und höchstens
- 69 Jahre alt
- in der Gemeinde wohnhaft
- geistige und körperliche Eignung
- ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
- Bewerber dürfen nicht in Vermögensverfall geraten sein.
Personen für das Amt des Jugendschöffen sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Vorschlagsliste für Schöffen ist im Gemeinderat öffentlich zu beschließen.
Wir bitten Interessenten für das Schöffen- bzw. Jugendschöffenamt, sich recht bald (spätestens bis 31.03.2023) bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Anträge für das Schöffenamt, die Zustimmungserklärung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffen bzw. Jugendschöffen erhalten Sie im Rathaus Steinen, Eisenbahnstraße 31, Ordnungsamt (Herr Wehrer, Telefonnummer: 07627 9100-38), Zimmer 10. Ein Leitfaden für Schöffen (PDF) kann Ihnen gerne zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Internet auf folgenden Websiten:
www.justizministerium-bw.de
www.schoeffen-bw.de
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bereitschaft, dieses verantwortungsvolle Ehrenamt übernehmen zu wollen.
Braun
Bürgermeister