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Corona-Schutzimfpung
Impftermin-Buchung für Berechtigte beim Kreisimpfzentrum Lörrach
Voraussichtlich ab 19.01.2021 ist unter der bundeseinheitlichen Hotline Telefonnummer: 116117 und auch online unter www.impfterminservice.de eine Terminbuchung für das Kreisimpfzentrum Lörrach möglich. Beachten Sie bitte, dass nur Personen, die der ersten Priorisierungsstufe angehören (das 80. Lebensjahr vollendet haben) zur Impfung berechtigt sind.
Kreisimpfzentrum Lörrach:
Landrätin Marion Dammann wendet sich in einem offenen Brief an die Seniorinnen und Senioren des Landkreises Lörrach:
Corona-Schutzimpfung im Landkreis Lörrach
Weiterführende Informationen rund um das Thema Impfen finden Sie auf folgenden Internetseiten:
www.impfen-bw.de
Aktuelle Änderungen bei Bestattungen
Beisetzungen und Trauerfeiern können unter freiem Himmel mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 100 Personen stattfinden. Die Abdankungshallen stehen zur Verfügung. Aufgrund der jeweiligen räumlichen Kapazität ist jedoch die zulässige Personenzahl für die Abdankungshallen begrenzt.
Es wird empfohlen, die Trauerfeier und Bestattung im engsten Familienkreis durchzuführen und auf die öffentliche Terminbekanntgabe zu verzichten. Die Trauerfeier sollte nicht länger als 30 Minuten dauern. Der Friedhofsverwaltung ist eine Liste aller Teilnehmenden vorzulegen. Diese werden nach vier Wochen vernichtet. Gemäß § 6 der Corona-Verordnung sind die Daten der Teilnehmenden ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber den zuständigen Behörden (Gesundheitsamt, Ortspolizeibehörde) zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist.
Das "Hygienekonzept für Trauerfeiern in den Abdankungshallen und Bestattungen auf den Friedhöfen in der Gemeinde Steinen" wird den Beteiligten vorab zur Verfügung gestellt. Alle Teilnehmenden sind gehalten sich an die Vorgaben des Hygienekonzeptes zu halten. Für Personen, welche in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder kürzlich standen, oder die typischen Krankheitssymptome wie Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber sowie Husten aufweisen, ist der Zutritt nicht gestattet. Die allgemeinen Hygieneregeln sowie § 7 der CoronaVO (Zutritts- und Teilnahmeverbot) sind einzuhalten.
Steinen, 05.11.2020
Corona-Verordnung auf www.baden-wuerttemberg.de
Sabina See-Kränzlein
Leiterin Standesamt, Friedhofsverwaltung und Grundbucheinsichtsstelle
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:30 Uhr
Mittwoch 14:30 – 18:00 Uhr
Telefonnummer: 07627 9100-50
Faxnummer: 07627 9100-56
see-kraenzlein.standesamt(@)steinen.de
Landesverordnung über infektionsschützende Maßnahmen
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine Verordnung erlassen, die die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen soll
Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können wir Infektionsketten schneller unterbrechen. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.
Nachbarschaftshilfe
Durch das Corona-Virus gibt es immer mehr Einschränkungen für das tägliche Leben. In dieser für alle schwierigen Zeit gibt es nun für die Einwohner in Steinen Unterstützung, z.B. in Form einer Einkaufshilfe.
Sie möchten selbst Ihre Hilfe anbieten und sich in die Liste eintragen lassen? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an gemeinde(@)steinen.de, geben Sie bitte das Stichwort "Nachbarschaftshilfe" an.
Steinen mit Ortsteilen:
Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Kreisverband Lörrach/Hieber
Bestellungen montags bis mittwochs (13:00 - 16:00 Uhr),
Telefonnummer: 07621 151571, einkaufshilfe(@)drk-loerrach.de
Für Ortsteil Steinen und Höllstein:
Kath. Kirche Höllstein, Telefonnummer: 07627 1432 und Schopfheim Telefonnummer: 07622 2024
Ev. Kirche, Herr Walter, Telefonnummer: 0176 60362174
Ev. Freikirche Steinen, Frau Heneka, Telefonnummer: 07622 9035181 und heneka.nicole(@)efk-steinen.de
FC Steinen-Höllstein, Herr Keith, siegfried.keith(@)web.de
Frau Reuter, coronahilfe-steinen(@)gmx.de
Familie Steimle, Telefonnummer: 07627 5886835 (09:00 - 14:00 Uhr)
Für die Ortsteile Endenburg, Schlächtenhaus und Weitenau
Projektbüro „Im Tal leben - im Tal arbeiten“ Gemeindeverwaltungsverband Kleines Wiesental
Fabienne Gentner, Telefonnummer: 07629 9110-13, Mobiltelefon: 01525 9843375, gentner.gdekw.de
Melanie Mühlhäuser, Telefonnummer: 07629 9110-13, Mobiltelefon: 0176 55043637, muehlhaeuser(@)gdekw.de
Für Ortsteil Hägelberg:
Kranken- und Altenpflegeverein Hägelberg und Ortsverwaltung Hägelberg Telefonnummer: 07627 6279903
Für Helfer: haegelberg(@)online.de, oder Hägelberg Facebook / WhatsApp
Für Ortsteil Hüsingen:
Krankenpflegeverein Hüsingen und Ortsverwaltung
Bestellungen montags - mittwochs (09:00 - 12:00 Uhr), post(@)ov-huesingen.de oder telefonisch bei Frau Sutter-Wöppel Telefonnummer: 07627 9724634
Das Landratsamt informiert
Landratsamt schaltet Corona-Virus Hotline unter 07621 410-8971
Für Landkreisbürgerinnen und -bürger, die Fragen zum Corona-Virus haben, hat das Gesundheitsamt ab sofort eine Hotline geschaltet. Unter der Nummer Telefonnummer: 07621 410-8971 stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts montags bis mittwochs sowie freitags von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr und donnerstags von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr bei Fragen zu Corona-Verdachtsfällen und zur COVID19-Erkrankung zur Verfügung. Außerdem können über die neue E-Mail-Adresse covid19(@)loerrach-landkreis.de ebenfalls Fragen gestellt werden, die zeitnah beantwortet werden.
„Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamts sind derzeit wegen des Corona-Virus im Dauereinsatz. Wir bitten daher, bei Fragen zum Corona-Virus ausschließlich diese Hotline anzurufen. Die Kolleginnen und Kollegen dort können bei den allermeisten Fragen weiterhelfen und stehen im Kontakt mit unseren Ärztinnen des Gesundheitsamts“, erläutert Katharina von der Hardt, Leiterin des Fachbereichs Gesundheit im Landratsamt.
Weiterhin gilt: Landkreisbürgerinnen und -bürger, die kürzlich aus einem der deklarierten Risikogebiete zurückgekommen sind und zusätzlich typische Grippesymptome aufweisen, melden sich bitte umgehend telefonisch beim Hausarzt und vermeiden unnötige Kontakte.
Auf der Seite www.loerrach-landkreis.de/infektionsschutz stehen die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Corona-Virus. Diese werden laufend aktualisiert.
Weiterführende Informationen zum Coronavirus
COVID-19: Tipps für Eltern
Tipps bei häuslicher Quarantäne
Empfehlungen zum Coronavirus für pflegende Angehörige
Robert Koch Institut
Internationale Risikogebiete und besonder betroffende Gebiete in Deutschland
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Landesregierung Baden-Württemberg
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Landratsamt Lörrach
https://www.loerrach-landkreis.de/willkommen
Kultusministerium Baden-Württemberg
https://km-bw.de/,Lde/Startseite
Informationen für Vereine
Land unterstützt gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration mit rund 15 Millionen Euro / Bis zu 12.000 Euro pro Verein möglich / Förderanträge können ab sofort gestellt werden
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: "Die Arbeit gemeinnütziger Vereine und Organisationen darf durch die Corona-Pandemie nicht wegbrechen"
Durch die Corona-Pandemie fallen für viele Vereine und Organisationen in diesem Jahr Feste, Veranstaltungen und Kurse aus. Finanzielle Engpässe sind vielerorts die Folge. Das Ministerium für Soziales und Integration unterstützt deshalb mit einem Hilfspaket Vereine und Organisationen aus seinem Zuständigkeitsbereich, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind oder zu geraten drohen. Die Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein erfolgt einmalig und muss nicht zurückbezahlt werden. Die Mittel sollen zur Deckung unabweisbarer zwangsläufiger Kosten bei gleichzeitig seit dem 11. März 2020 Corona-bedingt entgangener Einnahmen (Eintrittsgelder, Einnahmen aus Veranstaltungen, teils auch Mitgliedsbeiträge etc.) und zur Deckung zusätzlicher Kosten für durch die Pandemie bedingte Schutzmaßnahmen dienen. Die Fördermittel können ab sofort beantragt werden.
"Mit der Unterstützung durch das Land wollen wir gemeinnützigen Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen herlfen, ihre wertvolle Arbeit trotz der Corona-kriste fortzuführen" betont Sozialminister Manne Lucha am Dienstag (1. September) in Stuttgart. "Bürgerschaftliches Engagement ist in diesen Zeiten wichtiger denn je. Die Corona-Pandemie hat an vielen Orten in Baden-Württemberg gezeigt, was es bedeutet, füreinander da zu sein und sich einzubringen. Deshalb müssen wir alles daransetzen zu vermeiden, dass Vereine und Organisationen auf breiter Front durch die Krise zahlungsunfähig werden."
Online-Anträge beim Regierungspräsidium Tübingen ab sofort möglich
Die Fördermittel können bis spätestens 31. Oktober 2020 über das Service-Portal Baden-Württemberg beim zuständigen Regierungspräsidium Tübingen beantragt werden. Bei der Antragstellung der Fördermittel muss zunächst ein Servicekonto angelegt werden. Sowohl die Voraussetzungen als auch das Verfahren werden bei der Antragstellung im Einzelnen erläutert.
Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in Not geraten sind. Dazu zählen beispielsweise Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Sozialhilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationsenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien und Mütterzentren sowie Migrantenvereine und -organisationen. Auch Vereine und Organisationen im Bereich der Demokratieförderung, Frauen- und Kinderschutzhäuser, gemeinnützige Träger der Schwangerschaftsberatung, Vereine im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie solche im Bereich der Wohnungslosenhilfe können einen Förderantrag stellen. Die antragstellenden Vereine und Organisationen müssen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und gemäß § 52 Absatz 1 Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sein.
Hinweise des Registergerichts Freiburg i.Br. zu COVID-19/Corona - Mitgliederversammlung
Unterstützung für Sportvereine - Pressemitteilung
Informationen für Unternehmen und Beschäftigte
Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesministeriums für Gesundheit.
Umfassende Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus hält die Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg für Sie bereit:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/
Ein Informationsangebot für Unternehmen aus den Landkreisen Lörrach und Waldshut:
https://www.wsw.eu/coronavirus.html