Allgemeines zum Haushalt der Gemeinde
Die Gemeinde Steinen hat zum 01. Januar 2010 ihr Rechnungswesen auf das doppische System des neuen kommunalen Haushaltsrechts (nachfolgend „NKHR“) umgestellt. Das NKHR orientiert sich an der kaufmännischen Buchhaltung.
Ziel ist, neben dem Geldverbrauch auch den gesamten Verzehr an Ressourcen abzubilden, wodurch ein möglichst voll umfänglicher Überblick über das gesamte Vermögen und die Schulden der Gemeinde entstehen soll.
Neues Kommunales Haushaltsrecht (NKHR)
Das NKHR kann mit dem Drei-Komponenten Modell beschrieben werden:
1. Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt bildet die laufende Verwaltungstätigkeit ab. Er ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vergleichbar
2. Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt beinhaltet vor allem die Planung von Investitionen und deren Finanzierung und hat zum Ziel, die Liquidität betrachten zu können.
3. Vermögensrechnung
Die Bilanz dient der Darstellung der Vermögens- und Finanzsituation der Kommune zum Bilanzstichtag. Die Aktivseite stellt die Höhe und Zusammensetzung des Vermögens dar (Mittelverwendung), die Passivseite gibt Auskunft über die Finanzierung des Vermögens und die Veränderung des Eigenkapitals (Mittelherkunft).
Darstellung NKHR Grafik (PDF-Dokument, 129,86 KB, 10.01.2025)
Haushaltsplan der Gemeinde
Der Haushaltsplan einer Gemeinde wird nach den Vorgaben der Gemeindeordnung (GemO) erstellt und muss laut § 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in mindestens zwei Teilhaushalte gegliedert werden.
Die Gemeinde Steinen hat sich für drei Teilhaushalte entschieden, in welche der Haushaltsplan aufgegliedert wird.
Der Haushalt soll nach Vorgaben der GemO und GemHVO ausgeglichen sein. Das bedeutet, dass die ordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse sowie Abschreibungen und Rückstellungen die Aufwendungen decken sollen.
Dieser Ausgleich spielt eine zentrale Rolle für die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde und die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts durch das Landratsamt Lörrach.
Sollte ein Ausgleich nicht möglich sein, müssen die nach § 24 GemHVO genannten Maßnahmen ergriffen werden.
Haushaltsplan Pyramide Grafik (PDF-Dokument, 69,40 KB, 10.01.2025)
Jahresabschluss
Nach § 95 GemO muss jede Gemeinde einen Jahresabschluss erstellen. Dieser ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu erstellen und klar und übersichtlich dargestellt sein.
Er besteht aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhängen und Rechenschaftsbericht.
Ein Jahresabschluss kann erst erstellt werden, wenn sämtliche das Jahr betreffende Buchungen abgeschlossen worden sind.
Beteilungsbericht
Ist eine Gemeinde an einem oder mehreren Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts (z.B. GmbH, OHG usw.) beteiligt, so muss sie nach § 105 GemO jährlich einen Beteiligungsbericht erstellen.
In diesem werden u.a. der Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens und der Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks dargestellt.
Der Bericht muss ortsüblich bekannt gegeben werden und der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Haushaltsplan
Steuern, Gebühren, Beiträge und Abgaben
Die Gemeinde bestreitet wesentliche Teile ihres Haushaltes aus kommunalen Steuern, Abgaben und Gebühren. Diese Abgaben lassen sich wie folgt unterscheiden:
- Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen ohne konkrete Gegenleistung, die allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ein Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
- Beiträge sind Geldleistungen, die dem (teilweisen) Ersatz für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen dienen.
- Gebühren sind Geldleistungen, die erhoben werden als Gegenleistung für eine konkrete Leistung der Gemeinde (Verwaltungsgebühr) oder Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzergebühr).
Gewerbesteuer
Die Gemeinde Steinen erhebt bei örtlichen Betrieben und Unternehmen eine Gewerbesteuer.
Die aktuellen Hebesätze für die Gewerbesteuer sind:
- Gewerbesteuer 380 v.H.
Grundsteuer
Die Gemeinde erhebt für Grundstücke eine Grundsteuer.
Die aktuellen Hebesätze sind:
- Grundsteuer A (Landwirtschaft) 280 v.H.
- Grundsteuer B 270 v.H.
Grundsteuerreform 2025:
Im Rahmen der Grundsteuerreform erreichen uns zahlreiche Anfragen. Wir haben hierfür ein FAQ zusammengestellt.
Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 151,56 KB, 10.01.2025)
Abwasser, Wasser, Erschließungsbeitrag
Für den Verbrauch von Wasser und Abwasser erhebt die Gemeinde folgende Gebühren:
Wasserverbrauchsgebühren (je m³ + 7 % MwSt.)
ab 01.01.2024 : 3,02 € + 7 % = 3,23 €
Abwassergebühren
ab 01.01.2024
Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ 3,58 €
Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² versiegelte Fläche 0,63 €
Die Gebühr für sonstige Einleitungen beträgt je m³ Abwasser oder Wasser 3,02 €
Hundesteuer
Die Gemeinde erhebt für Hunde folgende Hundesteuern:
Für den ersten Hund beträgt diese 96,00 Euro.
Für jeden weiteren Hund 192,00 €
Zwingersteuer 192,00 €
Kampfhund 600,00 €