Elektronische Wohnsitzanmeldung möglich
Erstelldatum13.03.2025
Nächster Schritt zu mehr Digitalisierung bei der Gemeinde Steinen -
Wohnsitzanmeldung (eWA) jetzt auch elektronisch möglich
Bei einem Umzug in die Gemeinde Steinen können Sie innerhalb der 14 – tägigen Meldefrist Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung nun auch elektronisch und kostenlos anmelden.
Ein persönlicher Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Steinen ist hierfür nicht mehr notwendig.
Der neue Online-Dienst digitalisiert erstmals den gesamten Ummeldeprozess bei einem Umzug in die Gemeinde Steinen– von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises und des Reisepasses.
Wie funktioniert der Prozess?
Der Online-Dienst kann mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte und einem BundID Nutzerkonto genutzt werden. Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone (mit NFC-Schnittstelle) oder mit PC und einem externen Kartenlesegerät.
Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch (im .pdf Format oder als Foto mit dem Smartphone) und sendet den Antrag ab.
Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die zuständige Meldebehörde (Dauer ca. 1-3 Tage) steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung.
Änderung Adressdaten für Personalausweis
Ebenfalls können die Nutzerinnen und Nutzer die Adressdaten auf dem Chip ihres Personalausweises selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp aktualisieren. Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und auch einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.
Damit entfällt der Gang zum Rathaus oder Bürgerbüro komplett.
Hinweis:
Bei einem Wegzug aus Steinen (innerhalb Deutschlands) müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde/Stadt anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.