Anträge für Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) im Programm
Erstelldatum10.06.2025
Im vergangenen Jahr konnten 14 Projekte mit einer Gesamtförderung von ca. 2 Mio. € bewilligt werden. Mit dem Ziel, den ländlichen Raum zu stärken und weiterzuentwickeln, fördert das Land Baden-Württemberg Ihr individuelles Projekt. Gefördert werden innerhalb der vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nach erfolgreicher Antragstellung zahlreiche Projekte als nicht zurückzahlbarer Zuschuss.
Für das Programmjahr 2026 können Anträge nach dem ELR für die Ortsteile Endenburg, Hägelberg, Hüsingen, Schlächtenhaus und Weitenau gestellt werden.
Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich Wohnen, eigengenutzter Wohnraum sowie Mietwohnungen, mit starker Gewichtung auf die ökologische Komponente:
- Umnutzung leerstehender Gebäude für Wohnzwecke
- Aufstockung von Bestandsgebäuden zu Wohnzwecken
- umfassende Modernisierung eines bestehenden Hauptgebäudes, auch zu Mietwohnungen
- innerörtliche Nachverdichtungen mit Mehrfamilienhäusern
Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich Grundversorgung:
Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen des täglichen Bedarfs (z.B. ärztliche Versorgung, örtliche Handwerksbetriebe, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien, Dorfgaststätten – jeweils letzter seiner Art)
Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich Arbeiten:
Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern (Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in ein nahegelegenes Gewerbegebiet)
Grundvoraussetzung für alle Projekte ist, dass sie sich im Ortskern (historische Ortslage) oder den angrenzenden Siedlungsflächen der 60er oder 70er Jahren befinden und in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingebunden werden.
Für private Projekte können bis zu 35%, max. 55.000 € gefördert werden, gerne beraten wir Sie persönlich individuell zu Ihrem Bauvorhaben. Nutzen Sie auch Ihre Chance und nehmen Kontakt zur Gemeindeverwaltung (Frau Meier, meier.bauamt(@)steinen.de) oder dem Landratsamt (Frau Renz, wiebke.renz(@)loerrach-landkreis.de) auf.
Die vollständigen Unterlagen sollen bis zum 01.09.2025 bei der Gemeindeverwaltung vorliegen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.loerrach-landkreis.de/de/Leben-im-Landkreis/Wirtschaft/Foerderprogramme/ELR
Wir freuen uns auf Ihr Projekt!