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Steuern, Gebühren & Beiträge
Nachfolgend sind die wichtigsten Abgaben der Gemeinde Steinen aufgeführt. Weitere Informationen zu Abgaben finden Sie im Bereich "Haushaltsplan".
Gewerbe- & Grundsteuer
- Gewerbesteuer 380 v.H.
- Grundsteuer A (Landwirtschaft) 350 v.H.
- Grundsteuer B 390 v.H.
Abwasser, Wasser, Erschließungsbeitrag
Wasserverbrauchsgebühren (je m³ + 7 % MwSt.)
ab 01.01.2024 : 3,02 € + 7 % = 3,23 €
Abwassergebühren
ab 01.01.2024
Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ 3,58 €
Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² versiegelte Fläche 0,63 €
Die Gebühr für sonstige Einleitungen beträgt je m³ Abwasser oder Wasser 3,02 €
Hundesteuer
1. Hund 96,00 €
für jeden weiteren Hund 192,00 €
Zwingersteuer 192,00 €
Kampfhund 600,00 €
Kindergartenbeiträge
Die Kindergartenbeiträge entnehmen Sie bitte folgendem Pdf-Dokument.
Übersicht Kindergartenbeiträge (JPEG-Bilddatei, 96,89 KB, 05.06.2024)
Bestattungsgebühren
Grabberechtigungsgebühren
- Zuteilung eines Reihengrabes für verstorbene Gemeindeeinwohner
bei Personen bis zu 6 Jahre 110,00 Euro
bei Personen ab 6 Jahren 220,00 Euro
bei Urnenbeisetzung 150,00 Euro - Wahlgräber je 25 Jahre Nutzzeit
je Grabplatz 800,00 Euro
Einzelgrab mit Tieferlegung 800,00 Euro - Urnenwahlgräber
je 15 Jahre Nutzzeit 300,00 Euro
je weitere Urne im Grab 150,00 Euro - Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgräbern
Doppelgrab pro Jahr 70,00 Euro
Einzelgrab pro Jahr 30,00 Euro
Urnengrab pro Jahr 30,00 Euro - Friedhofs-Unterhaltungsgebühren (Bereitstellung von Gießwasser, Abfallbeseitigung, Reinigung und Pflege der Friedhofsanlagen)
je Bestattungsfall 350,00 Euro
Totengräbergebühren
- Herstellung und Zudecken eines Reihen- oder Wahlgrabes, einschließlich Herrichtung und Teilnahme an der Bestattung
Reihengräber für Personen bis zu 6 Jahren 240,00 Euro
Reihengräber für Personen ab 6 Jahren 480,00 Euro - Tieferlegung des Sarges für eine Doppelbelegung
Zuschlag 550,00 Euro - Beisetzung von Urnen bei Erstbestattung oder Nachbestattung in Reihen- oder Wahlgräber 100,00 Euro
- Urnenbeisetzung im Stillen Feld 350,00 Euro
- Ausgrabung und Umbettung von Leichen und Totengebeinen und Umbettung in einer Ruhezeit
bis zu 5 Jahren 1.450,00 Euro
bis zu 10 Jahren 1.300,00 Euro
nach über 10 Jahren 1.000,00 Euro
Umbettung einer Urne 200,00 Euro
Zuschläge für Totengräberarbeiten für Bestattungen an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen 30 %
Gebühren für die Benutzung des Leichenhauses
Aufbahrung von Verstorbenen pro Tag 25,00 Euro
Aufbahrung von Verstorbenen, Bestattung nicht in der Gemeinde Steinen pro Tag 50,00 Euro
Abdankungshallen Steinen und Hägelberg 100,00 Euro
Sonstige Gebühren
- Trägerlohn je Träger pro 1/2 h 10,00 Euro
- Für das Anbringen und die Unterhaltung der Grabeinfassung aus Platten gemäß § 13 Absatz 4 der Friedhofsordnung durch die Gemeindefür
ein Doppelgrab 240,00 Euro
für ein Einzelgrab 120,00 Euro - Genehmigungsgebühr für die Errichtung oder Veränderung von Grabmälern 30,00 Euro
- Genehmigungsgebühr für die Ausgrabung von Leichen und Gebeinen 40,00 Euro
- Genehmigungsgebühr für die Umbettung von Urnen 15,00 Euro
Grabberechtigungsgebühren ab 01.02.2016
- Zuteilung eines Reihengrabes für verstorbene Gemeindeeinwohner
a) bei Personen bis zu 10 Jahren 300,00 Euro
b) bei Personen ab 10 Jahren 550,00 Euro
c) bei Urnenbeisetzung 400,00 Euro
d) anonymes Urnengrab 500,00 Euro - Wahlgräber je 25 Jahre Nutzzeit
a) Wahlgrab einfachbreit, einfachtief 1.000,00 Euro
b) Wahlgrab einfachbreit, doppeltief 1.300,00 Euro
c) Wahlgrab doppelbreit, einfachtief 2.000,00 Euro
d) Wahlgrab doppelbreit, doppeltief 2.500,00 Euro
e) Zusätzliche Beisetzung einer Urne in ein bestehendes Wahlgrab 400,00 Euro - Urnenwahlgräber
a) je 15 Jahre Nutzzeit 500,00 Euro - Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgräbern
a) Wahlgrab einfachbreit, einfachtief 40,00 Euro
b) Wahlgrab einfachbreit, doppeltief 52,00 Euro
c) Wahlgrab doppelbreit, einfachtief 80,00 Euro
d) Wahlgrab doppelbreit, doppeltief 100,00 Euro
e) Wahlgrab, bei zusätzlicher Beisetzung einer Urne in ein bestehendes Wahlgrab 18,00 Euro
f) Urnenwahlgrab pro Jahr 30,00 Euro - 5.Friedhofs- und Unterhaltungsgebühr je Bestattungsfall (Bereitstellung von Gießwasser, Abfallbeseitigung, Reinigung und Pflege der Friedhofsanlagen)
je Bestattungsfall in einem Kindergrab - Nutzungsdauer 25 Jahre 380,00 Euro
je Bestattungsfall in einem Erdgrab - Nutzungsdauer 25 Jahre 630,00 Euro
je Bestattungsfall in einem Urnengrab - Nutzungsdauer 15 Jahre 380,00 Euro
Totengräbergebühren
- Herstellung und Zudecken eines Reihen- oder Wahlgrabes, einschließlich Herrichtung und Teilnahme an der Bestattung
a) Reihengräber für Personen bis zu 10 Jahren 250,00 Euro
b) Reihengräber für Personen ab 10 Jahren 560,00 Euro - Tieferlegung des Sarges für eine Doppelbelegung 620,00 Euro
- Beisetzung von Urnen bei Erstbestattung oder Nachbestattung in Reihen- oder Wahlgräber 110,00 Euro
- Urnenbeisetzung im Stillen Feld 110,00 Euro
- Ausgrabung und Umbettung von Leichen und Totengebeinen und Umbettung in einer Ruhezeit
a) bis zu 5 Jahren 1.600,00 Euro
b) bis zu 10 Jahren 1.500,00 Euro
c) nach über 10 Jahren 1.400,00 Euro
Umbettung einer Urne 170,00 Euro
Zuschläge für Totengräberarbeiten für Bestattungen an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen30 %
Gebühren für die Benutzung des Kühlaumes
- Aufbahrung von Verstorbenen (pro Tag) 50,00 Euro
- Abdankungshalle Steinen, Hägelberg und Weitenau 100,00 Euro. Die Gebühr für die Abdankungshalle Weitenau gilt nicht für nachgewiesene Mitglieder des ehemaligen Förderverein Friedhofshalle Weitenau.
- Abdankungshallen Höllstein und Hägelberg 50,00 Euro
Sonstige Gebühren
- Trägerlohn
Trägerlohn Sargbestattung je Fall 50,00 Euro
Trägerlohn Urnenbestattung je Fall 20,00 Euro - Für das Anbringen und die Unterhaltung der Grabeinfassungen aus Platten gemäß § 13 Absatz 4 der Friedhofsordnung durch die Gemeinde
für ein Doppelgrab 190,00 Euro
für ein Einzelgrab 150,00 Euro
für ein Urnengrab 100,00 Euro - Für das Abräumen eines Grabes
a) Einzelgrab 250,00 Euro
b) Doppelwahlgrab 300,00 Euro
c) Urnengrab 130,00 Euro - Genehmigungsgebühr für die Errichtung oder Veränderung von Grabmälern 40,00 Euro
- Genehmigungsgebühr für die Ausgrabung von Leichen und Gebeinen 40,00 Euro
- Genehmigungsgebühr für die Umbettung von Urnen 40,00 Euro
Zuschläge und besondere Auslagen
- Bei Leistungen, die nach Zeit, Art und Beanspruchung über das gewöhnliche Maß hinausgehen, können die Gebühren durch die Gemeinde im Einzelfall erhöht werden.
Friedhofsmitarbeiters je Stunde 39,00 Euro
Fahrzeugeinsatz je Stunde 26,00 Euro - Besonders entstehende Auslagen sind vom Gebührenschuldner zu ersetzen.
- Für die Bestattung anderer Verstorbener im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 4 der Friedhofsordnung der Gemeinde Steinen vom 25. Oktober 1976 werden folgende Zuschläge erhoben § 4 Ziffer 1-4 50%
- Die Zuschläge nach Ziffer 3 gelten nicht für verstorbene Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, die vor der Heimaufnahme ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Steinen hatten